Gesetzlicher Auftrag

Was sagt das Gesetz?

Die ausführlichen Gesetzestexte können im Anhang der Konzeption nachgelesen werden.

SGB VII § 8 a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Wir übernehmen die Verantwortung zum Schutz der uns anvertrauten Kinder gemäß den gesetzlichen Vorgaben.Bestehen über einen längeren Zeitraum gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung oder Vernachlässigung, werden wir anhand eines Einschätzungsbogens das Gefährdungsrisiko dokumentieren. Bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls nehmen wir die Hilfe der Erziehungsberatungsstelle oder des Jugendamtes in Anspruch. Ein Vertrag zwischen Gemeinde und Landratsamt sichert die Umsetzung des Schutzauftrags.Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von allen Mitarbeitern liegt dem Träger vor. Es wird alle fünf Jahre erneuert.

Bayrisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz

Die rechtliche Grundlage für unsere Arbeit bildet das Bayrische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), sowie der Bayrische Bildungs- und Erziehungsplan(BEP).
Das Bayrische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz ist zum 01.08.2005 in Kraft getreten. In diesem werden die Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten und die Förderung der Tagespflege geregelt. Die Kinderkrippe wird nach dem BayKiBig gefördert.
Nähere Informationen zu den einzelnen Gesetzen sind umfassend in der Konzeption aufgeführt.
Artikel 10 - Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertageseinrichtung
Artikel 11 - Integrative Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung
Artikel 12 - Integrative Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Sprachförderbedarf
Artikel 14 - Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtungen mit den Eltern
Artikel 15 - Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit der Grundschule
(Alle genauen Gesetzestexte können Sie der Konzeption entnehmen)
§ 1 - Allgemeine Grundsätze für die individuelle Förderung
Leitziel der pädagogischen Bemühungen ist im Sinn der Verfassung der beziehungsfähige, wertorientierte, hilfsbereite, schöpferische Mensch, der sein Leben verantwortlich gestalten und den Anforderungen in Familie, Staat und Gesellschaft gerecht werden kann.

Bayrischer Kinderbildungs- und Erziehungsplan (BEP)

Der Bayrische Bildungs- und Erziehungsplan wurde vom Bayrischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen herausgegeben. Die erst Auflage des Bildungs- und Erziehungsplans war 2006 und seit dem arbeiten wir mit diesem in unserer Einrichtung. Inhaltlich ist der BEP mit theoretischen Teilen sowie vielen praktischen Ideen und Umsetzungen für Kinder von 0 – 6 Jahren gegliedert.

Ein großer Anteil des BEP sind die Basiskompetenzen des Kindes. Die Basiskompetenzen wurden von der Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie entwickelt.  Die drei grundlegenden psychologischen Bedürfnisse sind:

  •  die soziale Kompetenz  (man fühlt sich von anderen zugehörig, geliebt und respektiert)
  • das Autonomieerleben  (man handelt selbstgesteuert)
  • das Kompetenzerleben  (Aufgaben und Probleme werden aus eigener Kraft bewältigt)

Wie der BEP in unserer Kinderkrippe eingesetzt wird, kann unter dem Punkt „Basiskompetenzen“ nachgelesen werden.