Allgemeine Informationen

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt in der Kinderkrippe wenn die Eltern ihr Kind erkennbar dem pädagogischen Personal, zum Beispiel im Gruppenraum, übergeben.
Wenn das Kind an eine  abholberechtigte Person übergeben wird, endet die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals.

Schweigepflicht

Auf Grundlage des §203 des Strafgesetzbuches ist das pädagogische Personal verpflichtet, fremde Geheimnisse für sich zu behalten. Informationen die das Team zum Beispiel von den Eltern bekommen, dürfen nur bei Kindeswohlgefährdung weitergegeben werden oder wenn eine ausdrücklich mündliche oder schriftliche Erlaubnis erteilt wurde.

Zu Beginn des Krippenjahres bekommen die Eltern eine Schweigepflichtserklärung. Sie verpflichtet, über Erkenntnisse die während des Aufenthaltes in der Krippe erlangt werden, Verschwiegenheit zu bewahren.

Sauberkeitserziehung

Das tägliche Wickeln beinhaltet nicht nur das Wechseln der Windel sondern auch der intensive, persönliche Kontakt zum Kind, die Wahrnehmung des Körpers und der Aufbau von Vertrauen.

In dieser Zeit steht das Kind im Mittelpunkt und hat die volle Aufmerksamkeit der Bezugsperson. Es wird liebevoll umsorgt und gepflegt.

Die Sauberkeitserziehung unterliegt der Individualität des Kindes und wird von ihm selbst bestimmt.

In diesem Bereich arbeiten wir eng mit den Eltern zusammen. Wir ermutigen die Eltern, mit dem „Töpfchentraining“ zu warten, bis das Kind sowohl die physischen Fähigkeiten dazu entwickeln konnte als auch die Lust am „Sauberwerden“ zeigt.

Krankmeldung und Fehlzeiten

  • Bei Erkrankung ist das Kind möglichst umgehend zu entschuldigen.

  • Ansteckende Krankheiten des Kindes oder innerhalb der Familie sind ebenfalls in der Gruppe mitzuteilen.

  • Mitteilungspflicht besteht auch für alle nicht erkennbaren Besonderheiten bezüglich der Gesundheit des Kindes.

  • Gewisse Krankheiten wie z.B. Salmonelleninfektion verpflichten zur Meldung im Gesundheitsamt.

  • Der Gemeinde – Unfall – Versicherungsverband (GUV) erließ zum 01.04.2009 eine neue Verordnung. Laut dieser benötigen wir bei einer Erkrankung des Kindes, welche mit einer Medikamenteneinnahme in der Kinderkrippe verbunden ist (z.B. Antibiotika, Homöopathische Globuli, usw.), eine ärztliche Verordnung, die die genaue Darreichungsform beinhaltet. Ob der Besuch der Einrichtung bei der Einnahme starker Medikamente sinnvoll ist, sollten die Eltern gewissenhaft abwägen. Bleibt das Kind aus anderen Gründen fern, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung. 

Wechselwäsche / Kleidung

In die Wechselwäsche gehören je nach Bedarf Pullover, T-Shirt, Unterhemd, Hose, Strumpfhose, Unterhose, Socken und Bodys.

Die Gartenkleidung sollte der Witterung entsprechend sein.

Regenjacken, Matschhosen und Gummistiefel sowie Schneehosen und Schneeanzüge dürfen für die entsprechende Jahreszeit in der Einrichtung bleiben.

Brotzeit

Vor der Brotzeit gehen wir gemeinsam zum Händewaschen. Anschließend sucht  sich jedes Kind mit seiner mitgebrachten Brotzeit, die gesund und abwechslungsreich sein soll, einen Platz am Tisch. Dieses feste Ritual gibt den Kindern Struktur und Sicherheit im Tagesablauf. Wir legen Wert auf eine entspannte Atmosphäre damit Unterhaltungen zwischen den Kindern möglich sind. Mit zunehmendem Alter werden die ersten Tischmanieren erprobt und gefestigt.

Um die Gemütlichkeit zu unterstützen gehören eine Kerze und ein Tischgebet dazu.

In unserer Einrichtung gibt es für die Kinder Mineralwasser und Tee. Wir achten darauf das die Kinder ausreichend Flüssigkeit zum Trinken bekommen.

Mittagessen

Das vorgegarte Mittagessen wird von der Firma Apetito in gefrorenem Zustand geliefert und in der Kinderkrippe in einem Gefrierschrank aufbewahrt. Mit einem Heißluftofen, der Firma Apetito, wird das Essen täglich vom Team fertig zubereitet. Zusätzlich bekommen die Kinder, Gemüsesticks, Obst und individuelle Nachspeisen frisch serviert.

Kinder, die ein warmes Mittagessen bekommen sitzen gemeinsam mit dem pädagogischen Personal am Tisch und lernen mit einem Löffel oder einer Gabel umzugehen. Auch helfen sie beim Tischdecken mit.

Mittagsruhe

Die Mittagsruhe findet im Anschluss an das Mittagessen statt und kann bei Bedarf bis zu 2,5 Stunden dauern.

Die Kinder ziehen sich in dieser Zeit in einen abgedunkelten Schlafraum zurück, der in gemütlicher Atmosphäre mit kindgerechten Matratzen und Kinderbetten ausgestattet ist. Um den Kindern das Einschlafen zu erleichtern ist mindestens eine Bezugsperson mit im Raum und es erklingt angenehme Meditationsmusik.

Die Kinder, die nicht schlafen oder früher aufwachen, werden vom pädagogischen Personal im Gruppenraum betreut.

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